KHZG: Digitalisierung als Wettbewerbsvorteil


Thomas Renner, Leiter der Unterabteilung Digitalisierung und Innovation im Bundesministerium für Gesundheit, beleuchtet im Gespräch mit Claudia Dirks die eingelösten Versprechen des KHZGs, mahnt Standards für mehr Interoperabilität an und wünscht sich verstärkte Kooperationen unter Krankenhäusern. Er wirbt dafür, die Fördertatbestände anzunehmen, denn mangelnde Digitalisierung kann zu einem Wettbewerbsnachteil führen.


Teil 1: Digitalisierung nun Thema der Klinikleitung
Kulturwandel, Abschlagsregelung und warum sich die Anstrengung lohnt.

Im ersten Kapitel erläutert Thomas Renner die transformative Wirkung des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) auf die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen. Das KHZG hat Digitalisierung zu einem zentralen Anliegen der Klinikleitungen gemacht, was zu einem deutlichen Kulturwandel geführt hat. Durch den Krankenhaus-Zukunftsfonds werden Mehrwertanwendungen gefördert, die das Vertrauen in digitale Technologien stärken und sowohl die Patientenversorgung verbessern als auch Bürokratie reduzieren. Die Abschlagsregelung zwischen GKV-Spitzenverband und DKG hebt Renner als einen wichtigen Schritt zur Planungssicherheit hervor. Er betont die Notwendigkeit, die Digitalisierung als Chance zu begreifen, die nicht nur den Klinikalltag vereinfacht, sondern auch eine hochwertige Patientenversorgung sichert. Renner warnt davor, dass Kliniken, die den digitalen Wandel nicht mitgehen, zukünftig Wettbewerbsnachteile haben könnten.

„Die KHZG Fördertatbestände schaffen die Vorraussetzung für weitere Digitalisierungsschritte im Gesundheitswesen.“

Teil 2: Gesundheitsversorgung, Patientensicherheit, Innovation
Welche Themen haben das größte Veränderungspotential? 

Der zweite Teil des Interviews hebt hervor, wie das KHZG Innovationen in der Gesundheitsversorgung durch Digitalisierung fördert. Besondere Bedeutung kommt dabei Patientenportalen, der Behandlungsdokumentation, dem Medikationsmanagement und Cloud-Computing zu. Diese Technologien sind essenziell für eine sektorübergreifende, datenbasierte Versorgung, die Patientensicherheit und Innovationen unterstützt. Die saubere und strukturierte digitale Datenerfassung wird als Grundvoraussetzung für die Weiterentwicklung der digitalen Gesundheitsinfrastruktur betrachtet. Herausforderungen wie IT-Sicherheit und Datenschutz, insbesondere im Umgang mit der DSGVO in Deutschland, werden als wichtige Themen identifiziert. Maßnahmen zur Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen und zur Förderung des Vertrauens in digitale Technologien, wie das C5-Testat, sind entscheidend, um die Potenziale der Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung voll auszuschöpfen.

„Es ist bedauerlich, dass einige Kliniken und Anbieter weiterhin auf alte Standards setzen.“

Teil 3: Interoperabilität und Kooperationen
Können Industrie und Krankenhäuser mehr tun? Der DigitalRadar schafft Transparenz. 

Der dritte Teil des Interviews konzentriert sich auf die Bedeutung von Interoperabilität und Kooperationen zwischen Industrie und Krankenhäusern. Es wird betont, dass sowohl Kliniken als auch Hersteller moderne Standards wie FHIR umsetzen sollten, um die Effizienz und Wirksamkeit der digitalen Transformation im Gesundheitswesen zu steigern. Die Förderung von Kooperationen, insbesondere bei Patientenportalen und Cloud-Anwendungen, wird als essentiell für eine verbesserte Gesundheitsversorgung gesehen.

Der DigitalRadar wird als wichtiges Werkzeug zur Schaffung von Transparenz und als Ansporn für den Austausch und die Weiterentwicklung digitaler Projekte hervorgehoben. Die flexibel Haltung des Bundesministeriums für Gesundheit bezüglich des Zeitplans und die Anpassung an neue Umstände wird positiv erwähnt. Abschließend wird die Hoffnung auf weitere Fortschritte und innovative Projekte im Gesundheitswesen für das kommende Jahr ausgedrückt.

THINK. ACT. HEALTH. Die Handlungsempfehlungen.
Interoperabilität verstärken: Anbieter und Krankenhäuser sollen Standards wie FHIR für Interoperabilität und offene Schnittstellen einhalten.
Verbesserung der Datenschutz- und IT-Sicherheitsmaßnahmen: Die Interpretation der DSGVO ist in Deutschland komplex; neue Gesetzgebung, wie das Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz, schaffen mehr Klarheit.
Zentralität der Pflege- und Behandlungsdokumentation: Die Qualität und Strukturierung digital erfasster Daten ist eine Basis für die erfolgreiche Umsetzung der EPA und des europäischen Gesundheitsdatenraums.
Ausweitung von Patientenportalen und Cloud-Anwendungen: Krankenhäuser sollten den Einsatz von Patientenportalen und Cloud-Anwendungen intensivieren und dazu Kooperationen eingehen.

Zur Person:
Thomas Renner ist Leiter der Unterabteilung „Digitalisierung und Innovation“ im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und verantwortet die strategische Ausrichtung sowie die Gesetzgebung in Bereichen wie Datenzugang, neue Technologien und Cyber-Sicherheit.